Goldene Ehrennadel der VFON für Uwe Vogelgesang

Präsidium der Vereinigung Freier Oberschwäbischer Narrenzünfte (VFON) verleiht Auszeichnung am Ringlindenmessen in Heudorf. 

 

Immer am Tag direkt nach Weihnachten treffen sich die Verantwortlichen der Mitgliedszünfte der Vereinigung Freier Oberschwäbischen Narrenzünfte (VFON) zum traditionellen Ringlindenmessen in Heudorf. Diese Traditionsveranstaltung nahm das Präsidium der VFON zum Anlass den ehemaligen Zunftmeister und mittlerweile Ehrenzunftmeister der Narrenzunft Moorochs aus Bad Buchau Uwe Vogelgesang mit der höchsten Ehrung der Vereinigung auszuzeichnen.

 

VFON_Ehrennadel_am_Ringlindenmessen_2025 

Ehrenzunftmeister Uwe Vogelgesang mit dem Präsidenten Reinhard Siegle 
und einer Abordnung der Moorochsenzunft

 

Präsident Reinhard Siegle überreichte Uwe Vogelgesang im Namen des kompletten Präsidums und unter „Standig Ovations“ die Goldene Ehrennadel der Vereinigung samt Urkunde.

Die Goldene Ehrennadel der VFON wird auf Vorschlag des Präsidiums und mit Mehrheitsbeschluss aller Zunftmeister verliehen für außergewöhnliche Verdienste um die VFON und/oder mindestens 12 Jahre im Amt des Zunftmeisters in einer Mitgliedszunft.

 

Uwe Vogelgesang war insgesamt 19 Jahre lang Zunftmeister der Buchauer Moorochsenzunft. Das sind 19 Jahre Zeit und Leidenschaft für das heimische Fasnetsbrauchtum, so Präsident Siegle bei der Ehrung. Und 19 Jahre in der großen Verantwortung als Zunftmeister zeigen ein gelebtes Bekenntnis zu Brauchtum und Tradition sowie zu unserer Heimat.

In dieser Zeit wurden zwei große Zunftjubiläen gefeiert, das Moorochsenzunftheim wurde fertiggestellt und eingeweiht und  zusammen mit den Gabelzünften wurde im Jahre 2019 das Jubiläum „50 Jahre VFON“ in Bad Buchau ausgerichtet.

 

In einer kleinen Ansprache sieht er das Geleistete  nicht als seinen alleinigen Verdienst und dankte deswegen allen Freunden und Weggefährten in seiner Moorochsenzunft und innerhalb der VFON, die ihn all die Jahre unterstützt haben.

 

  

 

    

 

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Veröffentlichung

Sa, 27. Dezember 2025

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