Haesordnung

bzw. Häsangelegenheiten

Für alle Häsangelegenheiten in unserer Moorochsenzunft ist Zunfträtin Petra Vogelgesang zuständig.

Weiter ist sie für den Inhalt und die Informationen auf dieser Seite und die zum Download angebotenen Dokumente verantwortlich.

Häsordnung allgemein:

Die Masken und Häser der Narrenzunft Moorochs, dürfen nur von Zunftmitgliedern getragen werden, und sind mit dem Zunftwappen und den dazu gehörigen Nummern zu versehen. Art und Weise wird durch den Zunftrat der NZ (Häswart) festgelegt. Wappen und Nummern gehören der Zunft und werden durch einen finanziellen Beitrag vom Mitglied gemietet. Endet die Mitgliedschaft oder wird das Häs, bzw. die Maske verkauft oder weitergegeben müssen Wappen und Nummern an die NZ gegen die Rückerstattung der Mietgebühr zurückgegeben werden. Die NZ Moorochs hat immer das Vorkaufsrecht auf Maske und Häs, deshalb muss die Absicht der Veräußerung oder Weitergabe von Häs und Maske zuerst der Zunft (Häswart) gemeldet und die Genehmigung dafür eingeholt werden.

Ausstattung und Ausrüstung: Masken und Häsbeschreibung

Auf allen Häsern, die bemalt sind dürfen keine Bilder (Bildnisse) aufgemalt sein. Der Stoff und sein Charakter müssen immer zu sehen sein. Die Abbildungen müssen mit Stofffarben handgemalt sein. Nicht gesprayt oder aufgedruckt. Auch grelle Farben, Gebäude, Straßenzüge, Menschen sowie Pflanzen, Tiere, Vögel, Insekten, die nicht im Federseegebiet beheimatet sind, dürfen nicht verwendet werden.

 

Der Seeadler und die Gabelweihe (Milan) dürfen nicht verwendet werden. Sie sind nur auf dem Häs von Vater Federsee gemalt.

Maskenerfassung (Nummerierung)

Die Masken und die Häser der Narrenzunft Moorochs sind mit Nummern zu versehen. Art und Weise der Nummerierung wird durch die Narrenzunft Moorochs festgelegt. Maske und Häs müssen mit den gleichen Nummern versehen sein. Durch einen finanziellen Beitrag sind die Nummern zu erwerben. Die gemieteten Nummern sind Eigentum der Narrenzunft Moorochs. Sie müssen bei Ausscheiden aus der Narrenzunft unverzüglich, gegen Rückerstattung des Mietpreises, unaufgefordert an die Narrenzunft zurückgegeben werden.

 

Die Narrenzunft Moorochs hat auch bei allen Häsern „das Vorkaufsrecht“ Sie ist deshalb vor jeder geplanten Veräußerung zu unterrichten. (Häswart)

Die Nummer mit dem Wappen ist zwischen Handgelenk und Ellenbogen am linken Arm sichtbar anzubringen. Eine Nummer ist in der rechten unteren Ecke des Kopfumhanges, die zweite Nummer auf der linken Hosentasche anzubringen.

Verhalten beim Tragen der Häser

a) Die Hästräger verpflichten sich beim Tragen eines Häses bei öffentlichen Auftritten weder durch Alkoholgenuss, noch durch unflätiges oder beleidigendes Verhalten aufzufallen, und damit die Narrenzunft Moorochs in der Öffentlichkeit zu kompromittieren (Stimmung und Feiern sollen nicht eingeschränkt werden. Es sind jedoch immer der „Ruf und das Ansehen“ der Zunft im Auge zu behalten. Siehe §8 der Satzung).

 

b) Jedes Mitglied, das eine Maske trägt, ist verpflichtet, einen gültigen Laufbändel sichtbar an der Maske zu tragen. Der Laufbändel ist persönlicher Unfallversicherungs- und Haftpflichtschutz.

 

c) Die Masken und Häser dürfen nur bei den von der Narrenzunft hierfür bestimmten Anlässen getragen werden und dann nur in der von der Narrenzunft festgelegten Form und Ausstattung (§20 der Satzung)

Zustand der Masken und Häser

a) Die Masken und Häser sind durch jedes Mitglied so zu pflegen, dass man weder durch Schmutz noch durch unordentliches Tragen auffällt. Ausbesserungen am Häs und an der Maske sind fachgerecht auszuführen.

 

b) Abweichungen in der Zusammenstellung von Maske und Häs sind nicht zulässig. Maske und Häs müssen


 

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