bzw. alle Häsangelegenheiten
Für alle Häsangelegenheiten in unserer Moorochsenzunft ist unsere neue Zunfträtin und Häswartin Elena Pfister (01517 0014340) zuständig. Weiter ist sie für den Inhalt und die Informationen auf dieser Seite und die zum Download angebotenen Dokumente verantwortlich.
Masken- und Häsverleih für die kommenden Fasnet 2024
Samstag 30. 12. 2023 von 14:00-16:00 Uhr
Masken- und Häsverleih mit Häsbazar für die Fasnet 2024
Die Moorochsenzunft veranstaltet bereits am Samstag, den 30. Dezember ihren obligatorischen Häsverleih vor der bevorstehenden Fasnet 2024. Der Häsverleih findet von 14.00 bis 16.00 Uhr im Zunftheim im Haus der Vereine, Schloßplatz 8 statt.
An diesem Termin findet zugleich der Verleih für Kinder und Erwachsene statt.
Masken werden bereits an Jugendliche ausgegeben, die mindestens 12 Jahre alt sind. Aus organisatorischen Gründen kann kein weiterer Häsverleih stattfinden!
Fragen zum Häsverleih beantwortet gerne unsere neue Häsmeisterin Elena Pfister unter der Telefonnummer 01517 00 14 340.
Außerdem kann bei Häsmeisterin Elena Pfister Auskunft über Hässtoff, sowie die Bestellung und den Kauf von Masken und Gschell, sowie allen weiteren Häsangelegenheiten eingeholt werden.
Zukünftig wird der Häsverleih immer am letzten Samstag im November stattfinden!
Häsverleihpreise 2024 (wie 2023)
Moorochs komplett 50,00 €
Weller komplett 50,00 €
Riedmeckeler komplett 50,00 €
Galgenvogel komplett 50,00 €
Seerose komplett 50,00 €
Kinderhäs, neu ohne Maske 10,00 €
Kinderhäs, alt ohne Maske 3,00 €
Masken einzeln 35,00 €
Häser einzeln 30,00 €
Geschell einzeln 25,00 €
Häsbazar, bzw. Verkaufsangebote:
Folgendes steht aktuell zum Verkauf :
1 Galgenvogel m. Maske 450,- Euro
1 Seerose o. Maske 200,- Euro
1 Weller m. Maske 400,- Euro
1 Weller m. Maske 350,- Euro
1 Weller m. Maske 600,- Euro S. Langer 0172/7492934
1 Moorochsenmaske 100,- Euro
3 Seerosenmasken je 130,- Euro
INFO-INFO-INFO -> neue Masken!
Da unser langjähriger Maskenschnitzer Josef Hasenmaile im Frühjahr verstorben ist, sind wir weiterhin auf der Suche nach einem "Neuen". Wir haben bereits Kontakte geknüpft und sind recht zuversichtlich, jemanden zu finden, dem wir unsere Masken anvertrauen können. Wir möchten alle, die bereits auf eine neue Maske warten, noch um etwas Geduld bitten und für die nächste Fasnet nochmals auf unseren Fundus an Leih- Masken zurück zu greifen.
Wir halten Euch auf jeden Fall über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.
Danke für Euer Verständnis!
Die Masken und Häser der Narrenzunft Moorochs, dürfen nur von Zunftmitgliedern getragen werden, und sind mit dem Zunftwappen und den dazu gehörigen Nummern zu versehen. Art und Weise wird durch den Zunftrat der NZ (Häswart) festgelegt. Wappen und Nummern gehören der Zunft und werden durch einen finanziellen Beitrag vom Mitglied gemietet. Endet die Mitgliedschaft oder wird das Häs, bzw. die Maske verkauft oder weitergegeben müssen Wappen und Nummern an die NZ gegen die Rückerstattung der Mietgebühr zurückgegeben werden. Die NZ Moorochs hat immer das Vorkaufsrecht auf Maske und Häs, deshalb muss die Absicht der Veräußerung oder Weitergabe von Häs und Maske zuerst der Zunft (Häswart) gemeldet und die Genehmigung dafür eingeholt werden.
Ausstattung und Ausrüstung: Masken und Häsbeschreibung
Auf allen Häsern, die bemalt sind dürfen keine Bilder (Bildnisse) aufgemalt sein. Der Stoff und sein Charakter müssen immer zu sehen sein. Die Abbildungen müssen mit Stofffarben handgemalt sein. Nicht gesprayt oder aufgedruckt. Auch grelle Farben, Gebäude, Straßenzüge, Menschen sowie Pflanzen, Tiere, Vögel, Insekten, die nicht im Federseegebiet beheimatet sind, dürfen nicht verwendet werden.
Der Seeadler und die Gabelweihe (Milan) dürfen nicht verwendet werden. Sie sind nur auf dem Häs von Vater Federsee gemalt.
Maskenerfassung (Nummerierung)
Die Masken und die Häser der Narrenzunft Moorochs sind mit Nummern zu versehen. Art und Weise der Nummerierung wird durch die Narrenzunft Moorochs festgelegt. Maske und Häs müssen mit den gleichen Nummern versehen sein. Durch einen finanziellen Beitrag sind die Nummern zu erwerben. Die gemieteten Nummern sind Eigentum der Narrenzunft Moorochs. Sie müssen bei Ausscheiden aus der Narrenzunft unverzüglich, gegen Rückerstattung des Mietpreises, unaufgefordert an die Narrenzunft zurückgegeben werden.
Die Narrenzunft Moorochs hat auch bei allen Häsern „das Vorkaufsrecht“ Sie ist deshalb vor jeder geplanten Veräußerung zu unterrichten. (Häswart)
Die Nummer mit dem Wappen ist zwischen Handgelenk und Ellenbogen am linken Arm sichtbar anzubringen. Eine Nummer ist in der rechten unteren Ecke des Kopfumhanges, die zweite Nummer auf der linken Hosentasche anzubringen.
Verhalten beim Tragen der Häser
a) Die Hästräger verpflichten sich beim Tragen eines Häses bei öffentlichen Auftritten weder durch Alkoholgenuss, noch durch unflätiges oder beleidigendes Verhalten aufzufallen, und damit die Narrenzunft Moorochs in der Öffentlichkeit zu kompromittieren (Stimmung und Feiern sollen nicht eingeschränkt werden. Es sind jedoch immer der „Ruf und das Ansehen“ der Zunft im Auge zu behalten. Siehe §8 der Satzung).
b) Jedes Mitglied, das eine Maske trägt, ist verpflichtet, einen gültigen Laufbändel sichtbar an der Maske zu tragen. Der Laufbändel ist persönlicher Unfallversicherungs- und Haftpflichtschutz.
c) Die Masken und Häser dürfen nur bei den von der Narrenzunft hierfür bestimmten Anlässen getragen werden und dann nur in der von der Narrenzunft festgelegten Form und Ausstattung (§20 der Satzung)
Zustand der Masken und Häser
a) Die Masken und Häser sind durch jedes Mitglied so zu pflegen, dass man weder durch Schmutz noch durch unordentliches Tragen auffällt. Ausbesserungen am Häs und an der Maske sind fachgerecht auszuführen.
b) Abweichungen in der Zusammenstellung von Maske und Häs sind nicht zulässig. Maske und Häs müssen