Rund ums Häs
bzw. alle Häsangelegenheiten
Unser Zunftrat Sascha Ehresmann ist für alle Angelegenheiten "Rund ums Häs" verantwortlich!
Er ist über folgende Mail-Adresse erreichbar: oder Tel.: 01516 14 30 530.
Weiter ist der Häswart für den Inhalt und die Informationen auf dieser Seite und die zum Download angebotenen Dokumente verantwortlich.
Häsrückgabe Fasnet 2026
Die Häsrückgabe für die zur Fasnet 2026 ausgeliehenen Häser findet
am Samstag, den 28.02.2026 von 13:30 – 16:30 Uhr im Zunftheim der Moorochsenzunft Schlossplatz 8 statt.
Während dieser Zeit können bei Häswart Sascha Ehresmann auch Infos zur Bestellung von neuen Masken und zum Kauf von Hässtoff und Zubehör eingeholt werden. Es werden ebenfalls Anträge für Lauforden ausliegen, welche je nach Anzahl von Laufbändeln in Bronze, Silber und Gold vergeben werden.
Zukünftig wird der Häsverleih immer am letzten Samstag im November stattfinden!
Dies bedeutet für die Fasnet 2027 am Samstag, den 28. November 2026!
Masken- und Häsverleih für die kommende Fasnet 2026
Die Moorochsenzunft veranstaltet bereits am Samstag, den 29. November ihren obligatorischen Häsverleih zur bevorstehenden Fasnet 2026.
Dieser findet von 13.30 bis 16.00 Uhr im Zunftheim im Haus der Vereine, Schloßplatz 8 statt. An diesem Termin findet zugleich der Verleih für Kinder und Erwachsene statt. Die Verleihpreise bleiben unverändert zum letzten Jahr.
Um einer oft engen Terminsituation besonders bei einer frühen Fasnet entgegenzuwirken, findet in Zukunft der Häsverleih immer am letzten Samstag im November statt.
Masken werden bereits an Jugendliche ausgegeben, die mindestens 12 Jahre alt sind. Beim Häsverleih gibt es dieses Mal wieder die bewährten neue Wege wie letztes Jahr.
Der Eingang zum Häsverleih befindet sich unten am Gebäude beim Gewölbekeller im Haus der Vereine!
Fragen zum Häsverleih beantwortet gerne unser Häswart Sascha Ehresmann unter der Telefonnummer 01516 1430530. Auch kann beim Häswart Auskunft über Hässtoff, sowie die Bestellung und den Kauf von Masken und Gschell, sowie allen weiteren Häsangelegenheiten eingeholt werden.
Wer eigene Masken und Häser samt Zubehör zum Verkauf anbieten möchte, kann sich im Vorfeld unter Angabe des gewünschten Verkaufspreises ebenfalls an unseren Häswart wenden. Diese Verkaufsangebote werden dann beim Häsverleih ausgehängt.
Weitere Infos zum Häsverleih, zu aktuellen Verkaufsangeboten sowie zu allen weiteren Häsangelegenheiten gibt es hier auf der Moorochsenhomepage unter der Rubrik „Rund ums Häs“.
Häsverleihpreise 2025 (wie 2024):
Moorochs komplett 50,00 €
Weller komplett 50,00 €
Riedmeckeler komplett 50,00 €
Galgenvogel komplett 50,00 €
Seerose komplett 50,00 €
Kinderhäs, neu ohne Maske 10,00 €
Kinderhäs, alt ohne Maske 3,00 €
Masken einzeln 35,00 €
Häser einzeln 30,00 €
Geschell einzeln 25,00 €
Häsbazar, bzw. Verkaufsangebote:
Aktuell stehen keine Artikel zum Verkauf !
INFO-INFO-INFO -> Maskenschnitzer / neue Masken!
Unser langjähriger Maskenschnitzer Erich Hasenmaile ist im Frühjahr 2024 leider verstorben.
Mit Fabian Häge aus Röthenbach / Allgäu konnten wir einen neuen Maskenschnitzer finden.
Häsordnung allgemein:
Die Masken und Häser der Narrenzunft Moorochs, dürfen nur von Zunftmitgliedern getragen werden, und sind mit dem Zunftwappen und den dazu gehörigen Nummern zu versehen. Art und Weise wird durch den Zunftrat der NZ (Häswart) festgelegt. Wappen und Nummern gehören der Zunft und werden durch einen finanziellen Beitrag vom Mitglied gemietet. Endet die Mitgliedschaft oder wird das Häs, bzw. die Maske verkauft oder weitergegeben müssen Wappen und Nummern an die NZ gegen die Rückerstattung der Mietgebühr zurückgegeben werden. Die NZ Moorochs hat immer das Vorkaufsrecht auf Maske und Häs, deshalb muss die Absicht der Veräußerung oder Weitergabe von Häs und Maske zuerst der Zunft (Häswart) gemeldet und die Genehmigung dafür eingeholt werden.
Ausstattung und Ausrüstung: Masken und Häsbeschreibung
Auf allen Häsern, die bemalt sind dürfen keine Bilder (Bildnisse) aufgemalt sein. Der Stoff und sein Charakter müssen immer zu sehen sein. Die Abbildungen müssen mit Stofffarben handgemalt sein. Nicht gesprayt oder aufgedruckt. Auch grelle Farben, Gebäude, Straßenzüge, Menschen sowie Pflanzen, Tiere, Vögel, Insekten, die nicht im Federseegebiet beheimatet sind, dürfen nicht verwendet werden.
Der Seeadler und die Gabelweihe (Milan) dürfen nicht verwendet werden. Sie sind nur auf dem Häs von Vater Federsee gemalt.
Maskenerfassung (Nummerierung)
Die Masken und die Häser der Narrenzunft Moorochs sind mit Nummern zu versehen. Art und Weise der Nummerierung wird durch die Narrenzunft Moorochs festgelegt. Maske und Häs müssen mit den gleichen Nummern versehen sein. Durch einen finanziellen Beitrag sind die Nummern zu erwerben. Die gemieteten Nummern sind Eigentum der Narrenzunft Moorochs. Sie müssen bei Ausscheiden aus der Narrenzunft unverzüglich, gegen Rückerstattung des Mietpreises, unaufgefordert an die Narrenzunft zurückgegeben werden.
Die Narrenzunft Moorochs hat auch bei allen Häsern „das Vorkaufsrecht“ Sie ist deshalb vor jeder geplanten Veräußerung zu unterrichten. (Häswart)
Die Nummer mit dem Wappen ist zwischen Handgelenk und Ellenbogen am linken Arm sichtbar anzubringen. Eine Nummer ist in der rechten unteren Ecke des Kopfumhanges, die zweite Nummer auf der linken Hosentasche anzubringen.
Verhalten beim Tragen der Häser
a) Die Hästräger verpflichten sich beim Tragen eines Häses bei öffentlichen Auftritten weder durch Alkoholgenuss, noch durch unflätiges oder beleidigendes Verhalten aufzufallen, und damit die Narrenzunft Moorochs in der Öffentlichkeit zu kompromittieren (Stimmung und Feiern sollen nicht eingeschränkt werden. Es sind jedoch immer der „Ruf und das Ansehen“ der Zunft im Auge zu behalten. Siehe §8 der Satzung).
b) Jedes Mitglied, das eine Maske trägt, ist verpflichtet, einen gültigen Laufbändel sichtbar an der Maske zu tragen. Der Laufbändel ist persönlicher Unfallversicherungs- und Haftpflichtschutz.
c) Die Masken und Häser dürfen nur bei den von der Narrenzunft hierfür bestimmten Anlässen getragen werden und dann nur in der von der Narrenzunft festgelegten Form und Ausstattung (§20 der Satzung)
Zustand der Masken und Häser
a) Die Masken und Häser sind durch jedes Mitglied so zu pflegen, dass man weder durch Schmutz noch durch unordentliches Tragen auffällt. Ausbesserungen am Häs und an der Maske sind fachgerecht auszuführen.
b) Abweichungen in der Zusammenstellung von Maske und Häs sind nicht zulässig. Maske und Häs müssen in der vollen vorgeschriebenen Ausrüstung getragen werden. (Siehe Häsordnung).






















